Patienteninformation zur Aufnahme einer Psychotherapie

Ziel einer Psychotherapie ist es, seelische Probleme zu heilen. Eine Psychotherapie kann helfen, neue Wege aus Krisen zu finden und mit belastenden Situationen und Symptomen besser umzugehen. Im Idealfall sind diese bei Abschluss der Therapie nicht mehr vorhanden. Es kann jedoch auch sein, dass die Therapie lediglich eine Linderung ohne endgültige Heilung bewirkt.

Die Behandlung psychischer Erkrankungen gehört zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Antrag und nach dessen Befürwortung durch einen unabhängigen Gutachter werden die Kosten für eine Psychotherapie von den Kassen übernommen.

Zunächst haben Sie und Ihr Kind in den Vorgesprächen (in der Regel fünf sog. probatorische Sitzungen) die Möglichkeit, mich als Therapeutin und die Behandlungsmethode (analytische/ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) kennenzulernen. Dies ist wichtig, um zu klären, ob eine Indikation zur Aufnahme einer Psychotherapie vorliegt und ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist. Nach den Vorgesprächen werde ich eine vorläufige Diagnose stellen und mit Ihnen besprechen, ob / welche Therapiemethoden/- verfahren m. E. sinnvoll wären. Bei gegenseitigem Übereinkommen werden wir dann einen Antrag auf Genehmigung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Eine analytische/ tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird in der Regel einen Zeitraum von 1 ½ bis 2 Jahren dauern und kann bei Bedarf verlängert werden. Neben den regelmäßigen Sitzungen Ihres Kindes gibt es begleitende Elterngespräche im Verhältnis 1:4, die ich Sie bitte, regelmäßig wahrzunehmen, damit wir gemeinsam an der Gesundheit Ihres Kindes arbeiten können.

Ist der Antrag auf Therapie gestellt, werde ich mit Ihnen feste Zeiten für die Sitzungen (ein oder zweimal wöchentlich) vereinbaren, die ich Ihnen für die Dauer der Behandlung verbindlich zusage. Die Dauer einer Behandlungssitzung beträgt immer 50 Minuten. Da ich in meiner Praxis keinen Wartebereich habe, bitte ich Sie bzw. Ihr Kind, pünktlich zur verabredeten Zeit zu den Therapiestunden zu kommen und Ihr Kind nach 50 Minuten wieder abzuholen, um Überschneidungen zu vermeiden.

In den Stunden mit Ihrem Kind werde ich es auffordern, frei alles auszusprechen, was ihm einfällt bzw. sich im Spiel, beim Gestalten etc. auszudrücken. Meine Aufgabe besteht darin, die meist unbewussten Motivationen zu verstehen und dem Kind szenisch oder verbal mitzuteilen, was ich verstanden habe. Dadurch werden diese bewusst und machen eine Veränderung möglich. Auch Sie als Eltern bitte ich, in unseren begleitenden Sitzungen über alles zu sprechen, was Ihnen zu Ihrem Kind einfällt.

Jede Psychotherapeutin ist, ebenso wie jeder Arzt, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb kann jeder Sorgeberechtigte und jeder Patient sicher sein, dass sowohl die Tatsache, dass eine psychotherapeutische Behandlung aufgesucht wurde, als auch die Inhalte der Gespräche der absoluten Vertraulichkeit unterliegen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie mich ausdrücklich der Schweigepflicht gegenüber einer dritten Person (z.B. Kinderarzt/ Psychiater) oder Behörde (Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstelle etc.) entbinden.

Für den Erfolg einer Psychotherapie ist eine regelmäßige und kontinuierliche Mitarbeit wichtig und unerlässlich. Bitte sagen Sie Therapiestunden Ihres Kindes sowie die begleitenden Elterngespräche deshalb nur aus zwingend wichtigem Grund ab.

Wird eine Therapiestunde ohne rechtzeitige Absage- mindestens zwei Tage vorher- nicht wahrgenommen, kann ich meist die Stunde nicht mehr anders besetzen. Dies bedeutet neben der Unterbrechung und somit Qualitätsverlust der Behandlung Ihres Kindes für mich einen Verdienstverlust, da ausgefallenen Stunden nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen der Stunden ohne zwingenden Grund, muss ich Ihnen ggfs. ein Ausfallhonorar berechnen. Dies wiederum hat unter Umständen Auswirkungen auf unser Arbeitsbündnis.

Es kann vorkommen und ist meist auch ein Zeichen für eine sich im therapeutischen Kontext entwickelnde Dynamik, dass sich die erhoffte Veränderung nicht so schnell einstellt oder es gar zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Symptomatik kommt. Dies ist kein Anlass zur Besorgnis, denn Veränderungen brauchen meist viel Zeit und Wiederholung. Bitte sprechen Sie Ihre Fragen und Sorgen zum Verlauf der Therapie in begleitenden Elterngesprächen an. In diesem Kontext kann auch besprochen werden, ob die Beendigung der Therapie oder ein Therapiewechsel sinnvoll erscheint. Die Beendigung einer Psychotherapie sollte gemeinsam mit Eltern, Patient und Therapeutin entschieden werden. Ein vorzeitiger Therapieabbruch ohne Absprache sollte unbedingt vermieden werden, da dies Ihrem Kind schaden könnte. Ihrem Kind sollte ein guter Abschied ermöglicht werden.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wenn in Ihrem Leben bzw. dem Leben Ihres Kindes wichtige Entscheidungen anstehen (z.B. Schul-, Wohnortswechsel, Trennungsabsichten, Medikation, ergänzende Therapiemaßnahmen), damit ich dies in meiner Arbeit mit Ihrem Kind berücksichtigen kann und Hintergründe für das Verhalten ihres Kindes besser verstehe.

Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für die Aufnahme einer Psychotherapie und Ihren Versicherungstarif in diesem Kontext. Nicht immer werden die Kosten vollständig übernommen, so dass evtl. Zuzahlungen notwendig sind.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne Zur Verfügung. Weitere Broschüren erhalten Sie in meiner Praxis.